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Hinweis zu den Abrechnungsarten / Test-Berechtigungen
Bitte beachten!
Voraussetzung für einen kostenfreien NAT/PCR-Test gemäß §4b der aktuellen TestV ist das Vorhandensein eines aktuellen positiven PoC Tests.
Folgende asymptomatische Personen-Gruppen haben Anspruch auf Testung mittels PoC-Antigen-Tests bei Zahlung eines Eigenanteils von 3,00 €:
Mehr Informationen zur aktuellen Corona-Testverordnung finden Sie auf der Info-Seite des Bundesgesundheitsministeriums.
Aktuelle Corona Informationen
Nachfolgende asymptomatische Personen-Gruppen haben Anspruch auf Testung mittels PoC-Antigen-Tests bei Zahlung eines Eigenanteils von 3,00 €.
Diese Teststelle übernimmt Ihren Eigenanteil in Höhe von 3,00 € für Sie - somit ist der Test für Sie kostenlos.
Mehr Informationen zur aktuellen Corona-Testverordnung finden Sie auf der Info-Seite des Bundesgesundheitsministeriums.
Aktuelle Corona Informationen
Nachfolgende asymptomatische Personen-Gruppen haben Anspruch auf Testung mittels PoC-Antigen-Tests bei Zahlung eines Eigenanteils von 3,00 €.
Ihr Bundesland übernimmt den Eigenanteil in Höhe von 3,00 € für Sie - somit ist der Test für Sie kostenlos.
Mehr Informationen zur aktuellen Corona-Testverordnung finden Sie auf der Info-Seite des Bundesgesundheitsministeriums.
Aktuelle Corona Informationen
Mehr Informationen zur aktuellen Corona-Testverordnung finden Sie auf der Info-Seite des Bundesgesundheitsministeriums.
Aktuelle Corona Informationen
Mehr Informationen zur aktuellen Corona-Testverordnung finden Sie auf der Info-Seite des Bundesgesundheitsministeriums.
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Mehr Informationen zur aktuellen Corona-Testverordnung finden Sie auf der Info-Seite des Bundesgesundheitsministeriums.
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Bitte halten Sie zum Zeitpunkt der Testung die notwendigen Unterlagen zur Verifizierung Ihres Anspruchs bereit.
Mehr Informationen zur aktuellen Corona-Testverordnung finden Sie auf der Info-Seite des Bundesgesundheitsministeriums.
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