Schritt 2:

Ihr Anmeldeformular für Ihren
Test auf SARS-CoV-2
in der Beispiel Apotheke

Nach dem vollständigen Ausfüllen und Absenden des nachfolgenden Formulares erhalten Sie an die angegebene E-Mail Adresse eine Nachricht mit Ihrem Buchungscode zur Vorlage in unserem Testcenter.

CoVid-Test am:

Mittwoch,
24.04.2024 - 07:59 Uhr

Der Test ist innerhalb von 24 Stunden ab obigem Datum in unserem Testcenter während unserer Öffnungszeiten möglich. Wird der Test in dieser Zeit nicht in Anspruch genommen, werden die Daten gelöscht.

Der gewählte Termin ist zwischenzeitlich nicht mehr verfügbar. Bitte wählen Sie einen anderen Termin.

Ihre persönlichen Daten

Bitte wählen Sie eine Anrede
Bitte verwenden Sie nur Buchstaben. Sonderzeichen und Zahlen sind nicht zulässig.
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Diese E-Mail Adresse ist möglicherweise ungültig oder ist für die Nutzung in diesem Portal gesperrt.
Die E-Mail-Adressen stimmen nicht überein.
Bitte verwenden Sie für die Bezeichnung der Straße nur Buchstaben, Leerzeichen, Bindestrich und Punkt. Bitte tragen Sie die Hausnummer in das dafür vorgesehene nächste Feld ein.
Bitte geben Sie hier nur Zahlen, Binde- oder Trennstrich, Leerzeichen oder die Kleinbuchstaben a,b,c,d,e,f,g,h,i,j,k ein.
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Ihr Geburtsdatum

Bitte geben Sie hier Ihr korrektes Geburtsdatum ein. Dies ist im späteren Verlauf für den Zugang zu Ihrem Testergebnis erforderlich.

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Ihre Telefonnummer

Bitte geben Sie hier Ihre aktuelle Mobil- oder Festnetz-Telefonnumer ein, unter der Sie gewöhnlich erreichbar sind. Im Falle von Nachfragen oder einem positiven Testergebnis können wir Sie so verlässlich erreichen.

Bitte geben Sie Ihre Telefonnummer ein

Optional: Ihre Ausweisnummer

Sollten Sie für eine grenzüberschreitende Reise oder einen Flug auf dem Zertifikat die Reisepass- oder Personalausweisnummer benötigen, können Sie diese hier eingeben. Diese Angabe ist optional und kein Plichtfeld.

Bitte geben Sie Ihre Ausweisnummer hier ein

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Testgrund für den Test gemäß der Coronavirus-Testverordnung




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Testgrund für den kostenlosen Test gemäß der Coronavirus-Testverordnung




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Hinweis zu den Abrechnungsarten / Test-Berechtigungen

Bitte beachten!

Voraussetzung für einen kostenfreien NAT/PCR-Test gemäß §4b der aktuellen TestV ist das Vorhandensein eines aktuellen positiven PoC Tests.

Lassen Sie den PoC-Antigentest in unserem Testcenter im Rahmen der Coronavirus-Testverordnung (TestV Stand 24.11.2022) des Bundes kostenfrei durchführen. Bitte beachten Sie, dass die Kostenfreiheit ab 25.11.2022 nur für bestimmte Personengruppen gilt.

Sie können den Betrag vor Ort in Bar, sowie per EC- und Kreditkarte begleichen. Anmeldung für einen 6-Stunden-Test – bis 15:00 Uhr Anmeldung für einen 1-Stunden-Test – bis 20:00 Uhr.

Bezahlen Sie kontaktlos und einfach nach der Anmeldung mit Ihrem Paypal Account, per SEPA-Lastschrift oder Kreditkarte über unseren Zahlungsanbieter PayPal.

Wählen Sie diese Option, wenn z.B. ein aktuell durchgeführter PoC-Test einen Nachweis auf das Vorhandensein des SARS-COV2 Virus ergeben hat, also positiv war. Gemäß §4b der aktuellen Testverordnung haben Sie Anspruch auf einen kostenlosen NAT/PCR-Test zur Verifizierung des PoC-Test-Ergebnisse. Als Nachweis gilt ein aktueller, positiver PoC-Test. Weitere Gründe sind die Paragrafen §2, §3, §4. Details entnehmen Sie der aktuellen TestV des Bundes bzw. informieren Sie sich bitte über die aktuell geltenden Bestimmungen in Ihrem Testcenter.

Hinweis: Eine Übertragung des Ergebnisses oder die Ausstellung eines Digital-Covid-Certificates / DCC in die Corona-Warn-App ist zur Zeit nur bei der Auswertung durch ein zertifiziertes Labor möglich.

Hinweis: Die Nutzbarkeit bzw. die Anerkennung des NAT/PCR-Zertifikates bzw. des NAT/PCR-Testnachweises für den gewünschten Zweck ist durch den Probanden bzw. Getesteten im Vorfeld zu prüfen. Eine Haftung durch den Aussteller im Falle einer Nichtnutzbarkeit oder Nichtanerkennung durch Dritte wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Bezahlen Sie Ihren PoC Schnelltest einfach mit einem Voucher bzw. Gutschein, den sie entweder von einer Institution (z.B. Pflegeinrichtung oder Seniorenheim) zur Verfügung gestellt bekommen haben oder der an anderer Stelle für den Test in unserem Testcenter erworben wurde.

Bitte bringen Sie unbedingt den Voucher/Gutschein im Original mit.

Lassen Sie den Test in unserem Testcenter kostenfrei auf Basis der erweiterten Teststrategie des Landes Baden-Württemberg durchführen.

Diese richtet sich an:

  • Grenzpendler/Grenzgänger. Hier muss eine Berechtigung des Arbeitgebers vorliegen.
  • Lehr- oder Kitapersonal. Hier muss der offizielle Gutschein/Berechtigungsschein abgegeben werden.
  • Kontaktpersonen nach der TestV. Hier muss eine Quarantänebescheinigung der zuständigen Behörde vorgelegt werden.
  • Angehörige der humanmedizinischen Heilberufe. Hier muss ein Nachweis erbracht werden, dass die Person in der entsprechenden Praxis tätig ist. Als Nachweis gilt z.B. eine Arbeitgeberbescheinigung oder Dienstausweis.

Bitte bringen Sie unbedingt einen Nachweis der Berechtigung im Original mit.

Lassen Sie den PoC Antigentest in unserem Testcenter kostenfrei auf Basis der Coronavirus-Testverordnung (TestV) des Bundes durchführen.

Bitte bringen Sie unbedingt einen Nachweis mit, dass Sie zum berechtigten Personenkreis für eine kostenfrei Testung gehören.

Die kann z.B. der Schriftverkehr mit Ihrem Gesundheitsamt (Brief oder E-Mail) oder ein anderer geeigneter Nachweis (z.B. Arbeitsbescheinigung) sein.

Paypal
Bezahlen Sie kontaktlos und einfach mit Ihrem Paypal Account, per SEPA-Lastschrift oder Kreditkarte über unserern Zahlungsanbieter PayPal.

Wählen Sie diese Option, wenn Sie sich auf Grundlage der von Ihrer Gemeinde angeboteten Testmöglichenkeiten testen lassen möchten. Welche Gruppen auf Basis dieser Option testberechtigt sind, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.

Wählen Sie diese Option, wenn Sie z.B. für eine Reise oder eine Veranstaltung einen besonders zuverlässigen NAT/PCR-Test benötigen. Bitte beachten Sie, dass die Ergebnisauswertung technisch und organisatorisch bedingt bis zu 48 Stunden betragen kann.

Hinweis: Eine Übertragung des Ergebnisses oder die Ausstellung eines Digital-Covid-Certificates / DCC in die Corona-Warn-App ist zur Zeit nur bei der Auswertung durch ein zertifiziertes Labor möglich.

Hinweis: Die Nutzbarkeit bzw. die Anerkennung des NAT/PCR-Zertifikates bzw. des NAT/PCR-Testnachweises für den gewünschten Zweck ist durch den Probanden bzw. Getesteten im Vorfeld zu prüfen. Eine Haftung durch den Aussteller im Falle einer Nichtnutzbarkeit oder Nichtanerkennung durch Dritte wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Wählen Sie diese EXPRESS-Option, wenn Sie das Ergebnis des NAT/PCR-Tests besonders schnell benötigen. Mit der EXPRESS Option erhalten Sie das Ergebnis schnellst möglichst innerhalb von 24 Stunden. Die aktuellen Laborzeiten für die EXPRESS-Auswertung erfahren Sie auf der Infoseite Ihres Testcenters.

Hinweis: Eine Übertragung des Ergebnisses oder die Ausstellung eines Digital-Covid-Certificates / DCC in die Corona-Warn-App ist zur Zeit nur bei der Auswertung durch ein zertifiziertes Labor möglich.

Hinweis: Die Nutzbarkeit bzw. die Anerkennung des NAT/PCR-Zertifikates bzw. des NAT/PCR-Testnachweises für den gewünschten Zweck ist durch den Probanden bzw. Getesteten im Vorfeld zu prüfen. Eine Haftung durch den Aussteller im Falle einer Nichtnutzbarkeit oder Nichtanerkennung durch Dritte wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Wählen Sie diese Option, wenn Sie sich auf das Vorhandensein von Covid-Anti-Körpern testen lassen möchten.

Hinweis: Eine Übertragung des Ergebnisses oder die Ausstellung eines Digital-Covid-Certificates / DCC ist nicht möglich.

Folgende asymptomatische Personen-Gruppen haben Anspruch auf Testung mittels PoC-Antigen-Tests bei Zahlung eines Eigenanteils von 3,00 €:

Mehr Informationen zur aktuellen Corona-Testverordnung finden Sie auf der Info-Seite des Bundesgesundheitsministeriums.

Aktuelle Corona Informationen

Nachfolgende asymptomatische Personen-Gruppen haben Anspruch auf Testung mittels PoC-Antigen-Tests bei Zahlung eines Eigenanteils von 3,00 €.
Diese Teststelle übernimmt Ihren Eigenanteil in Höhe von 3,00 € für Sie - somit ist der Test für Sie kostenlos.

Mehr Informationen zur aktuellen Corona-Testverordnung finden Sie auf der Info-Seite des Bundesgesundheitsministeriums.

Aktuelle Corona Informationen

Nachfolgende asymptomatische Personen-Gruppen haben Anspruch auf Testung mittels PoC-Antigen-Tests bei Zahlung eines Eigenanteils von 3,00 €.
Ihr Bundesland übernimmt den Eigenanteil in Höhe von 3,00 € für Sie - somit ist der Test für Sie kostenlos.

Mehr Informationen zur aktuellen Corona-Testverordnung finden Sie auf der Info-Seite des Bundesgesundheitsministeriums.

Aktuelle Corona Informationen

Mehr Informationen zur aktuellen Corona-Testverordnung finden Sie auf der Info-Seite des Bundesgesundheitsministeriums.

Aktuelle Corona Informationen

Mehr Informationen zur aktuellen Corona-Testverordnung finden Sie auf der Info-Seite des Bundesgesundheitsministeriums.

Aktuelle Corona Informationen

Mehr Informationen zur aktuellen Corona-Testverordnung finden Sie auf der Info-Seite des Bundesgesundheitsministeriums.

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Selbstauskunft / Begründung für die Zugehörigkeit zur berechtigten Personengruppe

Wählen Sie die Option, die am besten zutrifft.

Bitte wählen Sie eine Option.

Selbstauskunft / Begründung für die Zugehörigkeit zur berechtigten Personengruppe für die kostenfreie Testung nach §4a

Wählen Sie die Option, die am besten zutrifft.



Bitte wählen Sie eien Option.

Bitte halten Sie zum Zeitpunkt der Testung die notwendigen Unterlagen zur Verifizierung Ihres Anspruchs bereit.

Mehr Informationen zur aktuellen Corona-Testverordnung finden Sie auf der Info-Seite des Bundesgesundheitsministeriums.

Aktuelle Corona Informationen

Zustimmung zur Datenverarbeitung

Mit Aktivierung der Kontrollbox stimme ich der Datenverarbeitung der von mir eingegebenen personenbezogenen Daten gemäß der Datenschutzerklärung zu. Die Daten werden im Namen und Auftrag des jeweiligen Testcenters erfasst und verarbeitet. Die Erfassung, Verarbeitung und Nutzung der Daten erfolgt ausschließlich zum Zwecke der Protokollierung und Dokumentation der Testabwicklung.

Um das Bezugsformular abzusenden, müssen Sie den Bedingungen der Datennutzung zustimmen.

Optional: Ideal für Mehrtester - Check-in mit Komfort-Code

Mit der Funktion "Komfort-Code" müssen Sie sich nicht mehr wiederholt registrieren. Einmal registrieren, Komfort-Code anfordern und beim nächsten Spontan-Test im Testcenter vorzeigen. Und für eine Terminbuchung können Sie einfach den in der Mail mitgesendeten Komfort-Anmelde-Link nutzen.

Mit Aktivierung der Kontrollbox stimme ich der verlängerten Datenspeicherung der von mir eingegebenen personenbezogenen Daten gemäß der Vorgaben zur Speicherdauer aus der Datenschutzerklärung zu, um die Funktion "Komfort-Code" nutzen zu können.

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Bestätigung der Symptomfreiheit

Mit Aktivierung der Kontrollbox versichere ich, dass ich zum Zeitpunkt der Anmeldung keine grippeähnlichen Symptome wie Husten, Fieber, Atemnot oder sonstige Erkältungssymptome vorweise. Sollten sich diese Symptome vor der Testung einstellen, versichere ich, den vereinbarten Testtermin nicht wahrzunehmen und zu stornieren.

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